Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Unzola Consulting GmbH, Grunerstr 35, 51067 Köln (nachfolgend: “Unzola Consulting ”) gegenüber Unternehmern


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Unzola Consulting mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt. 

 

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Unzola Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Unzola Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

 

§ 2 Leistungen von Unzola Consulting / Mitwirkung des Kunden

(1) Unzola Consulting erbringt für Einzelunternehmer & Unternehmen individuelle Beratungs- & Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Unzola Consulting dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. 

 

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

 

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Unzola Consulting zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Unzola Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Unzola Consulting unberührt.

 

(4) Der Kunde muss Unzola Consulting jeweils unverzüglich und für Unzola Consulting kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Unzola Consulting im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook-Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von Unzola Consulting auf Nachfrage erfahren kann.

 

(5) Gegebenenfalls durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen. Wenn und soweit für den Kunden erkennbar ist oder sein muss, dass eine von Unzola Consulting erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (z. B. wegen eines Verstoßes einer Angabenpflicht, einer Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er Unzola Consulting hierüber unverzüglich hinzuweisen.

 

(6) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Unzola Consulting nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Unzola Consulting bleibt in diesen Fällen unberührt.

 

(7) In Bezug auf die von Unzola Consulting zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Unzola Consulting in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

 

(8) Unzola Consulting ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

 

(9) Die vereinbarte Vergütung von Unzola Consulting enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Unzola Consulting und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.  

 

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Unzola Consulting eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

 

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von Unzola Consulting unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10. 

 

(2) Unzola Consulting kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. 

 

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

 

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Unzola Consulting kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Unzola Consulting nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Unzola Consulting überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

 

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Unzola Consulting verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. 

 

(6) Unzola Consulting ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.  

 

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Unzola Consulting dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen. 

 

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Unzola Consulting gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt. 

 

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. 

 

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

 

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Unzola Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Unzola Consulting erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Unzola Consulting ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Unzola Consulting ist anders lautend. Eine Unzola Consulting erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

 

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Unzola Consulting nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

 

(4) Unzola Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

 

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Unzola Consulting zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

 

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

 

(2) Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Vertragsbeginn.

(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist)

 

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

 

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Unzola Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Unzola Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Unzola Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Unzola Consulting sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Unzola Consulting in Verzug, ist Unzola Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Unzola Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 

 

§ 8 Erfüllung

(1) Unzola Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Unzola Consulting ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Unzola Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Unzola Consulting innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. 




(3) Ist Unzola Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Unzola Consulting unberührt.

 

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Unzola Consulting und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Unzola Consulting und dem Kunden.

 

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Unzola Consulting (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Unzola Consulting zu wahren. Unzola Consulting ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen Unzola Consulting innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. 

 

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Unzola Consulting überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde Unzola Consulting insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. 

 

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Unzola Consulting erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Unzola Consulting für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

 

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Unzola Consulting nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. 

 

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Unzola Consulting über.

 

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

 

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Unzola Consulting anderweitig eingeräumt.

 

§ 13 Haftung

(1) Unzola Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Unzola Consulting nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Unzola Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Unzola Consulting die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 

 

(2) Sofern Unzola Consulting für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen. 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Unzola Consulting maßgebend.

 

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Unzola Consulting. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Unzola Consulting.

AGB Stand: 04.07.2022 © Vervielfältigung verboten

 

Anhang

SEPA

 

Unzola Consulting GmbH, Grunerstr 35, 51067 Köln und deren Erfüllungsgehilfen 

(Gläubigerreferenz-ID:____________________) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 

IBAN: _________________________________

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Unzola Consulting GmbH, Grunerstr 35, 51067 Köln und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. 

 

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

 

Vorname und Name des Kontoinhabers 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

 

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN: ______________________________

Ort, Datum

 

Unterschrift des Kontoinhabers

___________________________

Kontakt

Unzola Consulting GmbH
Albin-Köbis-Str. 12
51147 Köln

j.bathke@unzola.de
+49 (0) 162 5619773